"Zwischen Wissen und Können liegen Ozeane": Lasst uns diese Petition groß machen

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Randstadt startet eine Petition für die Abschaffung der Höchstüberlassungsdauer.

Die große Koalition hat es gut gemeint und schlecht gemacht. Von der Gesellschaft weitestgehend unbemerkt hat sie im April letzten Jahres das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geändert - und versucht die Quadratur des Kreises. Nämlich eine Gleichstellung der Mitarbeiter unserer Unternehmen bei gleichzeitiger Zurückführung der Zeitarbeit auf, wie sie es nennen, ihre "Kernfunktionen". Gemeint ist das Überbrücken von Auftragsspitzen für unsere Kunden. Doch dabei begeht sie einen verheerenden Fehler. Aber der Reihe nach.

Der Gleichstellungsgrundsatz

"Der Verleiher ist verpflichtet, dem Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an den Entleiher die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts zu gewähren (Gleichstellungsgrundsatz)." (§8 (1) AÜG). Im Klartext: Das Zeitarbeitsunternehmen hat die gleichen Arbeitsbedingungen zu stellen, wie der Kunde. Gerade auch im Entgeltbereich. Abgewichen werden darf, grob gesprochen, nur durch einen Tarifvertrag und, von Ausnahmen abgesehen, bis zum 9. Monat. Ab diesem Zeitpunkt hat der Arbeitnehmer also Anrecht auf den (in der Regel höheren) Lohn als beim Zeitarbeitsunternehmen. Ein guter Gedanke, der vielen Arbeitnehmern ein dickes Plus in der Tasche bescherte. Bereiche wie Gastronomie und Pflege profitierten davon eher nicht, denn die Löhne waren in der Zeitarbeit sowieso höher und die Arbeitszeitmodelle angenehmer.

Die Überlassungshöchstdauer

"Der Verleiher darf denselben Leiharbeitnehmer nicht länger als 18 aufeinander folgende Monate demselben Entleiher überlassen." (§1 (b) AÜG). Hier wird es kompliziert. Und das nicht nur juristisch. Denn diese Regelung könnte gegen das Grundgesetz und gegen europäisches Recht verstoßen. Eine klagende Partei hat sich allerdings nicht gefunden, um das Überprüfen zu lassen. es gibt aber ganz praktische Probleme, die sich auftun. Auch hier möchte ich nicht in die Tiefe gehen, aber es stellen sich sofort eine Menge Fragen: Wann ist ein Einsatz beendet? Gilt ein Wechsel des Zeitarbeitsunternehmens als Einsatzende? Wie werden die benötigten drei Monate Unterbrechung berechnet, damit ein neuer Einsatz mit dem selben Kunden zustande kommt?  All das sind relevante Fragen, die zum Großteil beantwortet sind - wenn auch nach zähem Ringen.

Das tatsächliche Problem mit der Überlassungshöchstdauer

Unser Kollege arbeitet gut und langfristig beim Kunden. Sein Lohn steigt - denn er ist eingearbeitet und integriert - bis er beim gleichen Lohn des Arbeitnehmers des Kunden angekommen ist. Die Gerechtigkeitslücke ist geschlossen und alle sind zufrieden. Der §8 des AÜG hat gewirkt und es ist ein Zustand wie bei ein gewollter "gleicher" Zustand entstanden. Unser Kollege genießt Kündigungsschutz, hat in der Regel einen unbefristeten Vertrag und könnte nun planungssicher Darlehn zum Hauskauf aufnehmen. Wäre da nicht der §1 des selben Gesetzes. Dieser verbietet nämlich nach 18 Monaten diesen Zustand aufrecht zu erhalten. Mit fatalen Folgen.

1. Wir müssen für unseren Kollegen einen neuen Arbeitsplatz suchen. Kein Problem, das ist ja unsere Kernkompetenz. Nur muss unser Kollege dort wieder bei "0" anfangen und das gilt natürlich auch beim Lohn, denn §8 greift für die nächsten 9 Monate nicht mehr. Wir haben also eine faktische Lohnkürzung unseres Mitarbeiters. Gezwungenermaßen.

2. Schafft es das Unternehmen nicht, einen neuen Job zu finden, weil diese extrem selten sind und deshalb weite Strecken für unsere Kollegen zurückgelegt werden müssten, ist die Folge die Entlassung unseres Kollegen, denn wir haben keinen Arbeitsplatz mehr für ihn.

3. Die geplante Planungssicherheit der Kollegen ist mit Ansage vom Tisch.

Wie kommt es, dass in §8 AÜG einem Kollegen etwas per Gesetz gegeben wird, was nach §1b desselben Gesetzes nach 18 Monaten wieder weggenommen werden muss?

Das liegt an der fatalen Fehleinschätzung der großen Koalition, die davon ausgegangen war, dass mit diesem Zwangsende der Überlassung der Kunde den Arbeitnehmer einstellen muss. Also das entleihende Unternehmen den Mitarbeiter fest einstellt. Zu denselben Konstellationen. Und dieser Gedanke ist schlicht naiv. Denn der würde bedeuten, dass nur der Preis darüber entscheidet, ob man jemanden fest einstellt oder nicht. Es gibt aber viele Gründe für Zeitarbeit, die eben nicht monetär sind. Langfristige Projekte, Langfristige Aufträge oder Entwicklungszyklen. Krankheiten oder Urlaub einer, auch durch Fachkräftemangel, immer enger werdenden Personaldecke um nur einige zu nennen. Außerdem hat man auch die Arbeitnehmer vergessen, die bei so was gerne gefragt werden. Wer tauscht schon einen unbefristeten Vertrag gegen einen befristeten ein? Oder wer gibt freiwillig seinen Kündigungsschutz auf, indem er eine neue 6 monatige Probezeit zulässt? Noch dazu, wenn man dieselben Arbeitsbedingungen sowie so schon hat? Niemand, klar.

Warum diese Petition? Warum unterstützen Arbeitgeber eine Petition des Betriebsrates einer Zeitarbeitsfirma?

Eigentlich ist die Antwort klar, wenn auch nicht auf den ersten Blick. Wir Unternehmer sind froh um jeden Mitarbeiter, der langfristig bei uns arbeitet und mit uns zusammen Ertrag erwirtschaftet. Also sind die Interessen unserer Arbeitnehmer unsere eigenen Interessen. Alles, was denen zuwider läuft ist auch für uns nicht dienlich. Und hier klemmt das Hirn der Politik. Es war gut gemeint, aber schlecht gemacht. Hätte man uns Unternehmen zum Gesetz befragt, wäre herausgekommen, dass §8 AÜG total in unser Sinne ist und wir keinen Widerstand leisten. Gegen die Überlassungshöchstdauer hätten wir Widerstand geleistet. Da die Klagefrist vorbei ist, begrüßen wir ausdrücklich diese Petition von dem BR von Randstad. Sie ist der einzige Weg, die Politik noch einmal zum nachdenken zu bewegen.

Und jetzt?

Damit sich die Politik mit diesem Thema befasst, sind 50.000 Unterschriften nötig. Das sollte, wenn alle mitmachen, ein Klacks für unsere Branche sein. Das sind uns unsere Arbeitnehmer wert. Innerhalb von 2 Tagen hat sich die Unterschriftenanzahl fast verdreifacht. Unterzeichnet diese Petition, teilt in facebook, xing, twitter und den anderen social media Kanälen diesen Link zur Petition und gebt eine Begründung mit, warum dieses Gesetz Murks ist. Dann unterzeichnet diese Petition. Geht zu euren Mitarbeitern und sprecht mit Ihnen. Wer das nicht online kann, der kann eine Tabelle nutzen, auf denen die Kollegen unterschreiben. Wir haben euch in Zusammenarbeit mit Robert Schäfer (Schäfer PDL GmbH) ein Muster hinterlegt, dass Ihr nutzen könnt reicht dieses bitte ein. - Oder sendet es zu uns. Wir reichen es für euch dann mit ein.

Gerne könnt ihr diesem Text nehmen, kopieren und verbreiten. Zusammen schaffen wir das.

Thorsten Rensing

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