AGB

(Geschäftsbereich I Arbeitnehmerüberlassung Stand 01.05.2017)

1. SR-ZEITARBEIT GMBH ist durch Verfügung der jeweiligen Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung erteilt worden.

2. Durch die Annahme eines Auftrages unsererseits entstehen keine vertraglichen Beziehungen zwischen den Mitarbeitern von SR-ZEITARBEIT GMBH und dem Entleiher. Das Direktions- und Weisungsrecht obliegt SR-ZEITARBEIT GMBH. Dem Entleiher obliegen vor allem die Erteilung der Arbeitsanweisungen, die Kontrolle der Arbeitsausführung sowie die Begutachtung der Unfallverhütungsvorschriften. Schutzausrüstungen, die über den üblichen Rahmen hinausgehen (z.B. bei gewerblichen Mitarbeitern: Schutzhelm, Sicherheitsschuhe und Arbeitshandschuhe), werden vom Entleiher gestellt. Der Entleiher darf den Leiharbeitnehmer nur innerhalb der gesetzlich zulässigen Arbeitszeit beschäftigen.

3. Die Ihnen zur Verfügung gestellten Mitarbeiter werden entsprechend dem Anforderungsprofil und der von Ihnen beschriebenen Tätigkeit ausgewählt. Sollte der Mitarbeiter wider Erwarten Ihren Vorstellungen nicht entsprechen, haben Sie die Möglichkeit, nach vorheriger Rücksprache mit SR-ZEITARBEIT GMBH, innerhalb der ersten 2 Arbeitsstunden die Arbeitsleistung der Mitarbeiter zurückzuweisen. In diesem Fall werden Ihnen keine Kosten berechnet.

4. Nimmt der Leiharbeitnehmer seine Arbeit nicht auf oder setzt er sie nicht fort, ist SR-ZEITARBEIT GMBH bemüht, eine Ersatzkraft zu stellen. Ist dies unter den gegebenen Umständen nicht möglich, wird SR-ZEITARBEIT GMBH von der Überlassungspflicht befreit.

5. Unsere Mitarbeiter sind vertraglich zur Geheimhaltung aller Geschäftsangelegenheiten der Entleiher verpflichtet.

6. Die Rechnungserstellung erfolgt nach Bedarf aufgrund von Tätigkeitsnachweisen, die Ihnen unsere Mitarbeiter vor dem Einsatz vorlegen. Unsere Rechnungen sind ohne Abzug sofort zu begleichen. Unsere Mitarbeiter sind zum Inkasso nicht berechtigt.

7. Unsere Verrechnungssätzen verstehen sich netto. Zusätzlich wird Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe erhoben. Es gilt die Regel- und/oder Tarifarbeitszeit des Entleihers. Darüberhinausgehende Arbeitsstunden werden mit den entsprechenden Zuschlägen in Rechnung gestellt. Grundlage für die Berechnung der Fahrzeit, der Auslösung und des Fahrgeldes ist der Geschäftssitz von SR-ZEITARBEIT GMBH, nicht die Wohnung des Leiharbeitnehmers.

8. Der Auftrag und die Überlassung umfasst jeweils einzelne Einsatztage. Längere Einsatzzeiten sind im Vorfeld mit Einsatzende deutlich sichtbar zu kennzeichnen und auch als solche von SR-Zeitarbeit GmbH gesondert unter Angabe des Einsatzendes zu bestätigen. In einem solchen Fall kann von beiden Seiten mit einer Frist von einer Woche zum Wochenende gekündigt werden. Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie gegenüber SR-ZEITARBEIT GMBH ausgesprochen wird. Sie ist unwirksam, wenn sie nur dem Leiharbeitnehmer gegenüber ausgesprochen wird.

9. Spätarbeit ist in der Zeit von 14.00 Uhr bis 23.00 Uhr geleistete Arbeit, sofern die regelmäßige Arbeitszeit nach 17.00 Uhr endet. Nachtarbeit ist die in der Zeit zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr geleistete Arbeit. Sonntags- und Feiertagsarbeit ist die an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen in der Zeit zwischen 0.00 Uhr und 24.00 Uhr geleistete Arbeit. Schichtarbeit ist dann gegeben, wenn regelmäßig in Wechselschicht gearbeitet wird. In der Gastronomie gelten gem. 4.5.4 MTV IGZ die Regelungen des Entleihbetriebes. Diese werden im Rahmenvertrag hinterlegt.

10. Die Haftung von SR-ZEITARBEIT GMBH für das Handeln der Leiharbeitnehmer wird ausgeschlossen; desgleichen haftet SR-ZEITARBEIT GMBH nicht für leichte Fahrlässigkeit bei der Auswahl des Leiharbeitnehmers. Sollte unser Mitarbeiter mit Geldangelegenheiten wie Kassenführung, Verwahrung und Verwaltung von Geld oder anderen Wertsachen betraut werden, so können wir in keinem Falle eine Haftpflicht übernehmen. Der Entleiher kann gegen SR-ZEITARBEIT GMBH keine Ansprüche auf Ersatz eines mittelbaren oder unmittelbaren Schadens, gleich aus welchem Rechtsgrund, geltend machen. Falls Dritte aus Anlass der Tätigkeit des Leiharbeitnehmers Ansprüche gegen SR-ZEITARBEIT GMBH und deren Leiharbeitnehmer erheben, ist der Entleiher verpflichtet, SR-ZEITARBEIT GMBH und deren Leiharbeitnehmer davon freizustellen.

11. Beanstandungen jeglicher Art sind sofort nach Feststellung, spätestens binnen 7 Tagen nach Entstehung des die Beanstandung begründeten Umstandes, schriftlich vorzubringen. Beanstandungen, die später eingehen, sind ausgeschlossen. Beanstandungen, die später 7 Tage nach Beendigung des Auftrages eingehen, sind in jedem Falle ausgeschlossen. Im Falle berechtigter Beanstandung ist eine etwaige Haftung von SR-ZEITARBEIT GMBH als Nachbesserung als solche unter Ausschluss aller sonstigen Ansprüche namentlich solcher auf Schadensersatz, beschränkt.

12. SR-ZEITARBEIT GMBH ist gleichzeitig als Personalvermittler tätig. Übernimmt der Entleiher innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach Überlassungsbeginn einen SR-ZEITARBEIT GMBH Mitarbeiter in ein Beschäftigungsverhältnis, ist eine Vermittlungsprovision in Höhe von 6 durchschnittlichen Bruttomonatseinkommen (berechnet nach dem angewandten Zeitarbeitstarifvertrag) zu zahlen. Als Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis ist auch die Einstellung in ein mit dem Entleiher rechtlich oder wirtschaftlich verbundenem Unternehmen zu verstehen. Die Provision verringert sich um 8% je Monat der vorausgegangenen Überlassung.

13. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam und / oder nichtig sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

14. Eine Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur insoweit möglich, als es sich um unbestrittene oder gerichtlich rechtskräftig festgestellte Ansprüche handelt.

15. Mündliche Nebenabreden sowie Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch SR-ZEITARBEIT GMBH. Die Beweislast für anfänglich zur Vertragsbegründung getroffene mündliche Nebenabreden obliegt dem Entleiher.

16. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Entleiher Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (Bundespost / Bundesbahn) ist, die Klage am Sitz der SR-ZEITARBEIT GMBH Verleihers zu erheben. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Zivilprozessordnung.

17. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts.


Geschäftsbereich II Vermittlung
(Stand 01.05.2017)

1. Die AGB sind Vertragsbestandteil und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei  denn,  ihre Geltung  wurde schriftlich vereinbart.

2. Schriftliche Vereinbarungen, die abweichend oder ergänzend zu den AGB mit dem Auftraggeber getroffen wurden, gehen vor. Mündliche Vereinbarungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung verbindlich.

3. Die SR-ZEITARBEIT GMBH unterstützt den Auftraggeber bei seiner Personalrekrutierung.

4. Die Personalrekrutierung ist die Vermittlung von Bewerbern zur Einstellung in ein Arbeitsverhältnis sowie in eine betriebliche Ausbildung.

5. Zur Vermittlung  gehören  alle  vorbereitenden Tätigkeiten, insbesondere Ermittlung des Anforderungsprofils und Abfassung von Stellenbeschreibungen, Kontaktherstellung zwischen Bewerber und Auftraggeber sowie die Feststellung der persönlichen und fachlichen Eignung.

6. Weitere Tätigkeiten, die im Sachzusammenhang mit der Personalvermittlung stehen, werden nach gesonderter Vereinbarung von der SR-ZEITARBEIT GMBH erbracht.

7. Dem Auftraggeber werden vertrauliche und nur für ihn bestimmte Informationen zum Kandidaten überlassen. Der Auftraggeber achtet die Vertraulichkeit und Sperrvermerke dieser Informationen. Er verpflichtet sich, die Daten des Stellensuchenden nicht missbräuchlich zu verwenden oder an Dritte weiterzugeben.

8. Soweit es beim Auftraggeber zu einer Speicherung der überlassenen persönlichen Daten kommt, ist dieser dafür verantwortlich, dass bei der Speicherung und/oder sonstigen Verarbeitung der überlassenen Daten alle datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Der Auftraggeber stellt auf erstes Anfordern die SR-ZEITARBEIT GMBH von Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung seiner datenschutzrechtlichen Verpflichtungen basieren.

9. Dem Auftraggeber überlassene Personalunterlagen sind Eigentum  der  SR-ZEITARBEIT GMBH  und  auf  Anforderung sofort an die SR-ZEITARBEIT GMBH zurückzugeben oder zu vernichten. Bei der Vernichtung ist auf Anforderung der SR-ZEITARBEIT GMBH eine schriftliche und für den Auftraggeber bindende Bestätigung der Vernichtung zuzusenden.

10. Die SR-ZEITARBEIT GMBH sichert die vertrauliche Behandlung aller im Rahmen des Vermittlungsauftrages erlangten Informationen und Daten zu.

11. Der Vertrag kommt nur durch eine schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Änderungen und Einzelweisungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der Schriftform. Eine E-Mail mit elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz oder Telefax genügen diesem Schriftformerfordernis.

12. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen oder zu ermöglichen, dass diese von der SR-ZEITARBEIT GMBH erstellt werden können.

13. Hat sich ein vorgeschlagener Bewerber bereits unabhängig von dem erteilten Vermittlungsauftrag beim Auftraggeber beworben, ist der Auftraggeber verpflichtet, die SR-ZEITARBEIT GMBH unverzüglich nach Erhalt der Bewerbungsunterlagen zu unterrichten. Unterlässt der Auftraggeber die Unterrichtung und besetzt die Stelle mit diesem  Bewerber, ist die SR-ZEITARBEIT GMBH berechtigt, das Vermittlungshonorar in voller Höhe in Rechnung zu stellen.

14. Die Vermittlung von Bewerbern begründet einen Honoraranspruch. Grundlage ist die jeweilige Auftragsbestätigung der SR-ZEITARBEIT GMBH.

15. Der Auftraggeber hat für die Berechnung des Honorars die vorgesehene durchschnittliche Bruttomonatsseinkommenshöhe des zu vermittelnden Bewerbers mitzuteilen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so kann die Abrechnung auf einer Schätzung des Einkommens vorgenommen werden. Die Verpflichtung zur Herausgabe der Dokumente bleibt davon unberührt.

16. Sonstige Dienstleistungen (z.B. Anzeigekosten, Reisekosten des Bewerbers, Eignungstest etc.) werden dem Auftraggeber, basierend auf der jeweils gültigen Auftragsbestätigung, gesondert in Rechnung gestellt.

17. Kommt ein Anstellungsvertrag zwischen dem Bewerber und dem Auftraggeber innerhalb von zwölf Monaten nach Benennung des Bewerbers zustande, so wird vermutet, dass der Bewerber durch die SR-ZEITARBEIT GMBH vermittelt wurde. In diesem Fall ist die ursprüngliche Vergütung in vollem Umfang ohne Abzug zu bezahlen. Dasselbe gilt auch für den Fall, dass in der Zwischenzeit das Auftragsverhältnis beendet wurde.

18. Das Honorar sowie die Sonderleistungen werden nach Unterzeichnung eines entsprechenden Anstellungsvertrages in Rechnung gestellt. Damit endet der Vermittlungsauftrag. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Zugang ohne Abzug auszugleichen. Sämtliche Beträge verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

19. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Forderungen der SR-ZEITARBEIT GMBH aufrechnen.

20. Die Entscheidung für einen Bewerber fällt allein in den Verantwortungsbereich des Auftraggebers. Die SR-ZEITARBEIT GMBH übernimmt keine Gewährleistung für die Eignung des Bewerbers im Hinblick auf die Zwecke des Auftraggebers.

21. Die von der SR-ZEITARBEIT GMBH zu einem Bewerber gemachten Angaben beruhen auf den Auskünften und Informationen des Bewerbers bzw. von Dritten. Die abschließende Überprüfung der Angaben obliegt allein dem Auftraggeber. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gegebenen Auskünfte kann die SR-ZEITARBEIT GMBH nicht übernehmen.

22. Die SR-ZEITARBEIT GMBH übernimmt keine Haftung für die erfolgreiche Vermittlung.

23. Der Auftraggeber erklärt sich mit der elektronischen Speicherung, Nutzung und Weitergabe der an SR-ZEITARBEIT GMBH zur Verfügung gestellten Daten einverstanden, sie werden ausschließlich zur Erfüllung der vereinbarten Dienstleistung genutzt.

24. Der Auftraggeber erklärt sich mit Unterzeichnung der Auftragsbestätigung mit diesen Datenschutzbestimmungen einverstanden.

25. Der Auftraggeber und die SR-ZEITARBEIT GMBH können den Vermittlungsauftrag jederzeit beenden. Die bis zum Beendigungszeitpunkt entstandenen Kosten sind der SR-ZEITARBEIT GMBH ohne Abzug zu erstatten. Dies gilt insbesondere für Stellenanzeigen, die bereits in Auftrag gegeben wurden, aber noch nicht veröffentlicht sind.

26. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.